Häute und Felle, roh, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart oder gespalten (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Warennummern 2022 - Unterposition 4101
410120Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet, von <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen oder von <= 16 kg, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 16 kg, frisch
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 16 kg, nass gesalzen
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet oder <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen sind
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 16 kg, geäschert, gepickelt oder anders konserviert (ausg. frisch oder nass gesalzen, nur getrocknet oder trocken gesalzen, gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
410150Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, frisch
Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, nass gesalzen
Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, getrocknet oder trocken gesalzen
Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, geäschert, gepickelt oder anders konserviert (ausg. frisch oder naß gesalzen, nur getrocknet oder trocken gesalzen, gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke sowie gespaltene rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert und ganze rohe Häute und Felle mit einem Stückgewicht von > 8 kg jedoch < 16 kg wenn sie nur getrocknet und von > 10 kg jedoch < 16 kg wenn sie trocken gesalzen sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)