Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, geäschert, gepickelt oder anders konserviert (ausg. frisch oder naß gesalzen, nur getrocknet oder trocken gesalzen, gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)