Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8
kg, wenn sie nur getrocknet, von <= 10
kg, wenn sie trocken gesalzen oder von <= 16
kg, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind
(ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)