Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16
kg, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert
(ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)