Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke sowie gespaltene rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert und ganze rohe Häute und Felle mit einem Stückgewicht von > 8 kg jedoch < 16 kg wenn sie nur getrocknet und von > 10 kg jedoch < 16 kg wenn sie trocken gesalzen sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)