Mischungen, die teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthalten sowie Substanzen der Unterpositionen 2903.71 bis 2903.75 (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 enthaltende Mischungen)