Mischungen, die teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthalten sowie Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ enthaltende Mischungen)
Mischungen, die teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthalten sowie Substanzen der Unterpositionen 2903.71 bis 2903.75 (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 enthaltende Mischungen)
Mischungen, die teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthalten (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 und 2903.71 bis 2903.75 enthaltende Mischungen)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten, mit einem Gehalt an 1,1,1-Trifluorethan „HFKW-143a“ von 15 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Pentafluorethan „HFKW-125“ von 55 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“, teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“, ungesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe „HFO“ oder ein Gehalt an 1,1,1-Trifluorethan „HFKW-143a“ von 15 GHT oder mehr enthaltende Mischungen)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Pentafluorethan „HFKW-125“ von 40 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 3827.61 und 3827.62)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten, mit einem Gehalt an 1,1,1,2-Tetrafluorethan „HFKW-134a“ von 30 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“, teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ oder ungesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe „HFO“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 3827.61 bis 3827.63)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Difluormethan „HFKW-32“ von 20 GHT oder mehr und Pentafluorethan „HFKW-125“ von 20 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 3827.61 bis 3827.64)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten, Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 enthaltend (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 3827.61 bis 3827.65)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 3827.59 genannten enthalten (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 3827.61 bis 3827.68)