Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
Kombinierte Nomenklatur 2020 - Kapitel 11
1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn
1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets, von Getreide
1104 Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken, geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten, geschrotet oder anders bearbeitet sowie Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen (ausg. Mehl von Getreide sowie geschälter und halb- oder vollständig geschliffener Reis und Bruchreis)
1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
1106 Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
1107 Malz, auch geröstet
1108 Stärke; Inulin
1109 Kleber von Weizen, auch getrocknet