Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist, für die Seeschifffahrt (ausg. Schwimmbagger, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen sowie Fischereifahrzeuge und Kriegsschiffe)