Beförderungsmittel
Kombinierte Nomenklatur 2019 - Abschnitt XVII
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
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Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege
Kapitel 86
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Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
Kapitel 87
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Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
Kapitel 88
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Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
Kapitel 89