Wasserfahrzeuge zu Sport- oder Vergnügungszwecken sowie Ruderboote und Kanus, mit einem Gewicht von > 100 kg, mit einer Länge von > 7,5 m (ausg. Motorboote und Motorjachten, mit Innenbordmotor, Segelboote und Segeljachten, auch mit Hilfsmotor sowie aufblasbare Boote)