Bisamrattenfelle zugerichtet
Warennummer / Zolltarifnummer
4302 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und anderer Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)
- 43021100
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt, von Nerzen
- 43021915
- Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Bibern, Bisamratten oder Füchsen
- 43021935
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt, von Kaninchen oder Hasen
- 43021941
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt, von Jungtieren der Sattelrobbe "whitecoats" oder von Jungtieren der Mützenrobbe "bluebacks"
- 43021949
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt, von Hundsrobben oder Ohrenrobben (ausg. von Jungtieren der Sattelrobbe [whitecoats] und Mützenrobbe [bluebacks])
- 43021975
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt, von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen, oder tibetanischen Lämmern
- 43021980
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Schafen oder Lämmern (ausg. von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen, oder tibetanischen Lämmern)
- 43021999
- Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt (ausg. von Nerzen, Kaninchen, Hasen, Bibern, Bisamratten, Füchsen, Hundsrobben, Ohrenrobben, Schafen und Lämmern)
- 43022000
- Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, von gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen, nichtzusammengesetzt
- 43023010
- Pelzfelle, gegerbt und zugerichtet, ausgelassen
- 43023025
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe, von Kaninchen oder Hasen (ausg. sog. ausgelassene Pelzfelle sowie Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen)
- 43023051
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe, von Jungtieren der Sattelrobbe "whitecoats" oder von Jungtieren der Mützenrobbe "bluebacks" (ausg. sog. ausgelassene Pelzfelle sowie Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen)
- 43023055
- Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe, von Hundsrobben oder Ohrenrobben (ausg. von Jungtieren der Sattelrobbe [whitecoats] und Mützenrobbe [bluebacks], sog. ausgelassene Pelzfelle sowie Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen)
- 43023099
- Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. von Kaninchen, Hasen, Hundsrobben, Ohrenrobben; sogenannte ausgelassene Pelzfelle; Kleidung und andere Waren aus Pelzfellen)
430219 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt (ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern)
430230 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen)
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden