Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Abschnitt VIII
Kapitel 43
Unterposition 4302
Unterposition 430219
Warennummer 43021915
Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt
(ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern)
4302
19
15
Warennummer / Zolltarif (TARIC)
Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Bibern, Bisamratten oder Füchsen