Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind, mit oder ohne maschinellen Antrieb (ausgenommen Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt, Kühlschiffe, Tankschiffe, Fährschiffe sowie ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge)