Fahrgestelle mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotor" mit einem Hubraum von > 2.500 cm³ oder mit Fremdzündung mit einem Hubraum von > 2.800 cm³, für Personenkraftwagen; Fahrgestelle mit Motor für Zugmaschinen der Pos. 8701