Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt und ausg. Betonmischwagen, Feuerwehrwagen, Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren sowie Kranwagen)
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (ausg. ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmte sowie Betonmischwagen, Feuerwehrwagen, Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren, Kranwagen sowie Betonpumpenwagen)