Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 3.000 cm³, neu (ausg. Fahrzeuge der Unterpos. 8703 10 sowie Wohnmobile)