Werkzeugmaschinen, einschließlich Pressen, zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen
(ausg. Walzwerke); Werkzeugmaschinen, einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen, zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen
(ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden
(ausg. Maschinen der Pos. 8456 bis 8461)