Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren" (ausg. Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", gebraucht (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von <= 15 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 15 kW bis 30 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 30 kW bis 50 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 500 kW bis 1.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 1.000 kW bis 5.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 5.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienenoder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)