Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“ sowie Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“)