Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen, aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid (ausg. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwekken sowie Mess-, Prüf- und medizinische Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90)