Werksteine, natürlich (ausg. Kalksteine, Granit und Schiefer), von beliebiger Form, poliert, verziert oder anders bearbeitet, Eigengewicht < 10 kg; Bildhauerarbeit aus diesen Werksteinen (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterpos. 6802.10; Waren aus Schmelzbasalt; Waren aus Speckstein, keramisch gebrannt; Schmuck; Uhren, Leuchten, und Teile davon; Knöpfe; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflaster-, Bordsteine usw.)