Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Abschnitt XI
Kapitel 62
Unterposition 6217
Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
Bekleidungszubehör, konfektioniert sowie Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, a.n.g.
(ausg. aus Gewirken oder Gestricken)
Warennummern 2022 - Unterposition
6217
6217
10
00
Bekleidungszubehör, konfektioniert, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, a.n.g.
(ausg. aus Gewirken oder Gestricken)
6217
90
00
Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, a.n.g.
(ausg. aus Gewirken oder Gestricken)