Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)