Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
Kombinierte Nomenklatur 2022 - Kapitel 56
5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus sowie Spinnstofffasern, Länge <= 5 mm "Scherstaub", Knoten und Noppen aus Spinnstoffen (ausg. Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)
5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g.
5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g.
5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen sowie Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht)
- 56050000
- Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Spinnstoffgarnen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren)
560600 Gimpen, umsponnene Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405 sowie Chenillegarne und "Maschengarne" (ausg. Metallgarne und metallisierte Garne der Pos. 5605; umsponnene Garne aus Rosshaar; Kautschukfäden, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Schnüre, Kordeln und andere umsponnene Spinnstofferzeugnisse der Pos. 5808; umsponnener Metalldraht)
5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
5608 Netze, geknüpft, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen sowie konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen (ausg. Haarnetze, Netze zur Sportausübung, einschl. Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnl. Netze)
- 56090000
- Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607, a.n.g.