Kammgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, mit einem Gewicht von <= 200 g/m² (ausg. hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt oder mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)