Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)