Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)