Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus pflanzlichen Stoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. aus Bambus und Rattan; Flaschenhülsen aus Stroh, Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)