Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, roh, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Sägerundholz aus Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, roh, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Sägerundholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)