Häute und Felle, roh, frisch, oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart oder gespalten, einschl. Vogelbälge ohne Federn oder Daunen (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet sowie Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln", Pferden und anderen Einhufern, Schafen, Lämmern, Kriechtieren und Schweinen)