Arzneiwaren, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf (ausg. Antibiotika enthaltende Hormone oder als Hormone gebrauchte Steroide ohne Antibiotika, Alkaloide oder ihre Derivate, Hormone, Antibiotika, aktive Substanzen gegen Malaria sowie Erzeugnisse der Pos. 3002, 3005 oder 3006)