Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka, Likör sowie zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art)
Branntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse gewonnener Branntwein, Gin, Genever, Arrak, Wodka, Likör, Ouzo, Obstbranntwein und Tequila)
Obstbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Branntwein aus Wein- oder Traubentrester, Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein)
Branntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Arrak, Wodka, Likör, Ouzo sowie Obstbranntwein und Tequila)