Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 8, Getreide des Kapitels 10 oder Samen des Kapitels 12, ohne Zusatz von Alkohol, Milch, Milcherzeugnissen oder Milchfetten
Nicht alkoholhaltige Getränke, ohne Zusatz von Milch, Milcherzeugnissen oder Milchfetten (ausg. Wasser, Frucht- oder Gemüsesäfte sowie Getränke aus Soja oder aus Nüssen des Kapitels 8, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12)