Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
Kombinierte Nomenklatur 2021 - Kapitel 87
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
8701 Zugmaschinen "Kraftfahrzeuge" (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709)
8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern >= 10 Personen, einschl. Fahrer
8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt (ausg. Omnibusse der Pos. 8702), einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen
8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt) "z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage"
870600 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705, mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus)
8707 Karosserien, einschl. Fahrerhäuser, für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705
8708 Teile und Zubehör für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705, a.n.g.
8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon, a.n.g.
- 87100000
- Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon, a.n.g.