Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)