Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken
Kombinierte Nomenklatur 2020 - Kapitel 37
3701 Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, aus Stoffen aller Art (ausg. Papier, Pappe oder Spinnstoffe); lichtempfindliche fotografische Sofortbild-Planfilme, unbelichtet, auch in Kassetten
3702 Filme, fotografisch, sensibilisiert, in Rollen, unbelichtet, aus Stoffen aller Art (ausg. Papier, Pappe oder Spinnstoffe); sensibilisierte fotografische Sofortbild-Rollfilme, unbelichtet
3703 Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet
3704 Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, fotografisch, belichtet, jedoch unentwickelt
3705 Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten)
3706 Filme, kinematografisch, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung
3707 Zubereitungen von chemischen Erzeugnissen zu fotografischen Zwecken (ausg. Lacke, Klebstoffe und ähnl. Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf (ausg. Salze und Verbindungen der Edelmetalle usw. der Pos. 2843 bis 2846)