Mandarinen, einschl. Tangerinen und Satsumas, Clementinen, Wilkings und andere ähnl. Kreuzungen von Zitrusfrüchten, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg