Rohre und Hohlprofile "z.B. genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern", aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose oder geschweißte Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm)