Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Kombinierte Nomenklatur 2019 - Kapitel 67
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
- 67010000
- Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausg. Waren der Pos. 0505, bearbeitete Federspulen und -kiele, Schuhe und Kopfbedeckungen, Bettausstattungen und dergl. der Pos. 9404, Spielzeug, Spiele und Sportgeräte sowie Sammlungsstücke)
- 67030000
- Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet sowie Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnl. Waren zugerichtet (ausg. natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und entfettet, jedoch sonst unbearbeitet)