Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
Kombinierte Nomenklatur 2019 - Kapitel 06
0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte sowie Zichorienpflanzen und Zichorienwurzeln (ausg. Zwiebeln, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden sowie Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum)
0602 Pflanzen, lebend "einschl. ihrer lebenden Wurzeln", Stecklinge und Pfropfreiser sowie Pilzmycel (ausg. Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke sowie Zichorienpflanzen und -wurzeln)
0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet