Fleisch von Ziegen, mit Knochen, frisch oder gekühlt (ausg. ganze oder halbe Tierkörper, Vorderteile oder halbe Vorderteile, Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden sowie Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke)