Flechtwaren und Korbmacherwaren

Kombinierte Nomenklatur 2018 - Kapitel 46

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4601 Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben "z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte" (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)