Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Kombinierte Nomenklatur 2016 - Kapitel 05

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05010000
Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet, einschl. Abfälle von Menschenhaar
0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen sowie Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln, einschl. Abfälle dieser Borsten oder Haare
05040000
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn "auch beschnitten", Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt sowie Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet, mit Säure behandelt oder entleimt sowie Mehl und Abfälle davon (ausg. zugeschnittene Knochen)
0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein "einschl. Bartenfransen", Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet sowie Mehl und Abfälle davon (ausg. derartige zugeschnittene Waren)
05080000
Korallen und ähnl. Stoffe, Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern, auch gemahlen oder Abfälle davon sowie Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet (ausg. derartige weiterverarbeitete oder zugeschnittene Waren)
05100000
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
0511 Waren tierischen Ursprungs, a.n.g.; nichtlebende Tiere aller Art, ungenießbar