Flechtwaren und Korbmacherwaren

Kombinierte Nomenklatur 2015 - Kapitel 46

Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.

Diese Seite im aktuellen Jahr 2022 aufrufen.

4601 Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben "z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte" (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)