Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT