Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT