Branntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse gewonnener Branntwein, Gin, Genever, Arrak, Wodka, Likör, Ouzo, Obstbranntwein und Tequila)