Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)