Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Abschnitt IV
Kapitel 20
Unterposition 2009
Unterposition 200990
Warennummer 20099071
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
2009
90
71
Warennummer / Zolltarif (TARIC)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100
kg
Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30
GHT